Fällanträge und Baumschutzsatzungen

In Deutschland regeln die Baumschutzsatzungen der einzelnen Gemeinden und Städte die Fällung von Bäumen im öffentlichen Raum sowie den Schutz besonderer Bäume. Diese Satzungen dienen dem Erhalt des städtischen Grüns, fördern das lokale Klima und tragen zur Lebensqualität bei. Für unsere Kunden ist es daher wichtig, die jeweiligen Regelungen zu kennen, um bei geplanten Baumarbeiten rechtliche Vorgaben einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Ob ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat können Sie auch direkt bei der Verwaltung erfragen oder den Zuständigkeitsfinder nutzen. Hier wählen Sie den Ort aus und geben bei der Volltextsuche „Baumfällgenehmigung“ ein.

 

Da das Ganze manchmal etwas unübersichtlich ist, beraten wir Sie natürlich gerne und helfen, wenn es um ein spezielles Projekt geht.

Als Service haben wir für Sie die Baumschutzsatzungen und Fällanträge einiger Städte und Gemeinden in der Umgebung zusammengestellt:

Stadt Weimar

 

Stadt Jena

 

Saale-Holzland-Kreis

 

Saalfeld

 

Rudolstadt

  • keine Baumschutzsatzung

 

Naumburg